Die unitaristische Struktur des türkischen Staates leitet sich aus dem nationalen Eid ab. Der während des nationalen Befreiungskrieges akzeptierte nationale Eid bestimmte die Landesgrenzen der Türkei, rief zur Befreiung des Gebietes zwischen diesen Grenzen sowie zum Kampf für die Gründung eines souveränen Staates auf diesem Gebiet auf. Dieser Kampf bestimmte die unitaristische Struktur des Staates. Anatolien, das im Laufe der Geschichte die Wiege mehrerer Zivilisationen war, ist zugleich ein Mosaik, das durch kulturelle Unterschiedlichkeiten gekennzeichnet ist. Das föderative System entspricht nicht diesem Mosaik. Aus diesem Grund spricht die Verfassung von der untrennbaren Einheit des Landes und der Nation. Geschichtliche, soziale, wirtschaftliche, geographische und kulturelle Bedingungen gestalteten die Staatsform. Im Staat herrscht diese Einheit bei der Legislative, Exekutive, Jurikative, der Justiz und bei den Gesetzen. Die Gewährleistung dieser Einheit ist die Aufgabe der zentralen Verwaltung. Der unitaristische Staat besteht aus zentraler und lokaler Verwaltung. Außer der Legislative und der Rechtsprechung besteht die zentrale Verwaltung aus dem Ministerpräsidium und den Ministerien. Ferner gibt es Institutionen, die den Ministerien unterstellt sind oder mit ihnen arbeiten.
Die Türkei hat jedoch nicht ein zentralistisches, singulares unitaristisches Staatsmodell, sondern das auf Regionalverwaltungen beruhende Staatsmodell akzeptiert. Die Dienstleistungen in der Verwaltung des Landes werden neben der zentralen Verwaltung in verschiedenen Regionen auch von Personen durchgeführt, die vom Volk gewählt werden. Die Regionalverwaltungen (Bezirkssonderverwaltungen, Stadtverwaltungen und Dorfverwaltungen) sind unabhängig vom Staat eine öffentliche juristische Person, haben besondere Aufgaben und Befugnisse und verfügen über ein eigenes Besitztum. Die Regionalverwaltungen beeinflussen jedoch nicht die singulare Struktur des Staates, denn die Regionalverwaltungen werden nach den Gesetzen der Zentralverwaltung geleitet und arbeiten im Rahmen dieser Gesetze. Um einen starken Einfluß von Parteiinteressen auf die Aktivitäten der Regionalverwaltungen sowie um Verstöße gegen die Gleichberechtigung zu verhindern, gilt die Staatsaufsicht. Die zentrale Verwaltung prüft, ob die Arbeiten legal und recht und billig sind. Die Staatsaufsicht kann jedoch niemals anstelle der Regionalverwaltung handeln. So hängt z.B. die Umsetzung der Beschlüsse des Bezirkslandtages von der Zustimmung des Gouverneurs ab.
Die Verfassung sieht in der Regionalverwaltung zwei Formen vor: lokale und funktionale Regionalverwaltungen. Lokale Verwaltungen sind die Bezirkssonderverwaltungen, die Stadtverwaltungen und Dorfverwaltungen. Sie gelten als öffentliche juristische Person, deren Beschlußorgane, die für die Deckung von gemeinsamen regionalen Bedürfnissen tätig sind, vom Volk gewählt werden. Die funktionalen Regionalverwaltungen nennt man "Dienstleistungs-Regionalverwaltungen" oder auch "autonome Verwaltungen". Sie werden je nach benötigtem Dienst gegründet und von der allgemeinen Verwaltung abgesondert. Diese Verwaltungen entstanden in Folge der Bedürfnisse dieses Jahrhunderts und haben sich schnell entwickelt. Als Beispiel können hier öffentliche Berufsinstitutionen genannt werden.